Praxis Minden
Meine psychotherapeutische Praxis ist eine Kassenpraxis. Hier werden Patienten aller gesetzlichen und der privaten Krankenkassen, der Beihilfe und Selbstzahler behandelt.
In der Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gelten folgende Rahmenbedingungen zur Finanzierung einer Psychotherapie:
Mit meiner Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eingetragen und habe eine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Benötigt wird lediglich die Krankenversicherungskarte.
Nach einer oder mehreren Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, muss ein Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Die nötigen Formulare bekommen Sie in meiner Praxis.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. In der Regel werden zunächst fünf probatorische Sitzungen von den privaten Krankenkassen übernommen. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. In jedem Fall sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen. Zur Bewilligung einer Psychotherapie muss ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden.
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung werden vor Beginn der Behandlung klare Absprachen getroffen.
Eine lerntherapeutische Behandlung in meiner Praxis wird in der Regel selbst finanziert.
Die Kosten für eine Lerntherapie können durch das jeweilige Jugendamt übernommen werden.
Gern berate ich Sie hierzu.